Schutz der Beschäftigten vor Vogelgrippe
Angesichts der ersten Fälle von Vogelgrippe in Deutschland weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung auf Schutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte hin.
Ein Infektionsrisiko besteht vor allem für Personen, die potenziell an der Vogelgrippe verendete Tiere einsammeln und zur Untersuchung ins Labor bringen. Gefährdet sind außerdem Tierärzte, Feuerwehrleute, die Mitarbeiter von Landesveterinärämtern sowie Personal in der Tierbeseitigung. Für die Allgemeinbevölkerung wird derzeit ein Risiko ausgeschlossen. Der vollständige
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Schutz vor Vogelgrippe (PDF, 90KB)