Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Zahnarztpraxen
Diese Auflage gilt seit dem 01.09.1998 für alle Zahnarztpraxen, wenn mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat zum 01. Oktober 2005 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung neu geregelt.
Die neue BGV A 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ersetzt die bisherigen Vorschriften BGV A 6 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und BGV A 7 "Betriebsärzte". Durch die BGV A 2 gelten nun einheitliche Rahmenbedingungen und damit eine Änderung der Betreuungsform.
Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) unterstützt ihre Mitglieder bei der Umsetzung der Betreuung durch zwei Modelle, die im Folgenden erläutert werden:
1) Rahmenvertrag mit der Firma Streit
1998 wurde mit der Firma Streit und der ZKN ein Rahmenvertrag zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung abgeschlossen. Ziel dieses Vertrages war es, den zahnärztlichen Praxen bei derUmsetzung von gesetzlichen Vorschriften behilflich zu sein. Fast 2.700 Praxen haben sich diesem Vertrag angeschlossen. Bisher wurden die Zahnärzte in einem Zeitraum von drei Jahren durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt beraten. Mit Inkrafttreten der neuen BGV A 2 zum 1. Oktober 2005 verlängert sich der Betreuungszeitraum auf fünf Jahre. Durch den fünfjährigen Zeitraum können die Kosten für die Praxis reduziert werden. Der Praxisinhaber kann zwischen einer grund- und einer anlassbezogenen Betreuung wählen.
Kernstück der Grundbetreuung ist die Gefährdungsbeurteilung, die alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Für die Grundbetreuung reicht der Besuch eines "Erstberatenden" - Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft - im Betrieb aus, wenn dieser jeweils den Sachverstand des anderen hinzuzieht. Das bedeutet, dass der betreute Betrieb innerhalb von fünf Jahren von nur einer befähigten Person besucht wird. Durch diese neue Regelung soll eine flexiblere praxisgerechte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung erfolgen. Zusätzlich kann der Praxisinhaber gegen Unkostenbeteiligung weitere Leistungen in Anspruch nehmen, wie Hygieneberatung, Sicherheitsdatenblätter, Erstellung von Unterweisungen, usw.
Eine anlassbezogene Betreuung ist erforderlich, wenn die Praxis neu geplant, gebaut oder umgebaut wird, neue Arbeitsverfahren eingeführt und/oder neue Arbeitsplätze gestaltet werden, sowie bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu diesen Anlässen muss der Praxisinhaber zusätzlich betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen Sachverstand hinzuziehen.
Nach längeren Verhandlungen zwischen der Firma Streit, Bensheim, und der ZKN wurde der bisherige Rahmenvertrag auf die neuen gesetzlichen Vorgaben umgestellt. Diejenigen Praxisinhaber, die bisher schon einen Betreuungsvertrag mit der Firma Streit haben, werden ab Mitte Juni 2006 von Bensheim eine Vertragsänderung zugesandt bekommen, damit der alte Vertrag an die BGV A 2 angepasst werden kann. Diese Vertragsänderung begründet keine neue Mindestlaufzeit.
Zahnarztpraxen, die noch nicht betreut werden und diesem Rahmenvertrag beitreten wollen, wenden sich an die Firma Streit GmbH, The Management Company, Lahnstraße 27-29, 64625 Bensheim.
2) Das "Kammermodell" in Niedersachsen
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege einen Vertrag geschlossen, den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst (BuS-Dienst) in eigener Regie durch Kammer und Zahnärzte durchzuführen. Hierdurch wird der Fremdeinfluss auf die zahnärztlichen Praxen verringert, Bürokratie abgebaut und die Eigeninitiative gefördert. Dieses Konzept ist auch von den Landeszahnärztekammern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland übernommen worden. Die Landeszahnärztekammer Hessen ist dabei, mit der BGW einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
In Münster betreut die Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst 87 % aller westfälischen Kollegen. Mindestens ein Praxisinhaber je Praxis wird in fünf Zeitstunden durch den Betriebsarzt und den Sicherheitsingenieur geschult. Auch wird jeder Praxis angeboten, weitere Personen an Einführungsveranstaltungen und Spezialworkshops in jeweils drei Zeitstunden zu schulen.
Durch seine Schulung zum Sicherheitsbeauftragten führt der Praxisinhaber die Erstbegehung seiner Praxis selbst durch und dokumentiert dieses. Das erfolgt im Rahmen des Präventionskonzeptes der Bundeszahnärztekammer. Unterstützt wird er dabei von der Zahnärztlichen Stelle BuS-Dienst Münster. Etwaige dabei auftauchende Fragen werden innerhalb kürzester Zeit von der Zahnärztlichen Stelle BuS-Dienst kompetent beantwortet. Die Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst ist besetzt mit einem Betriebsarzt, einem Sicherheitsingenieur und drei Mitarbeitern.
Der Vorteil dieses Modells ist, dass die Praxisbegehung vom geschulten Sicherheitsbeauftragten frei zu wählen ist. Unliebsame Unterbrechungen des Praxisbetriebes werden vermieden. Da die Erstbegehungvom Inhaber selbst gemacht wird, kann dieser sicher sein, dass keine sensiblen Daten die zahnärztliche Praxis verlassen.
Die ZKN hat mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 2004 einen Kooperationsvertrag geschlossen, so dass auch niedersächsische Kollegen an dem obigen Kammermodell teilnehmen können. Bisher wurden 125 Zahnärzte zu Sicherheitsbeauftragten nach diesem Modell ausgebildet. Dieses geschieht unter der Betreuung der Zahnärztlichen Stelle BuS-Dienst Münster. Weitere Schulungskurse zum Sicherheitsbeauftragten werden zukünftige in Niedersachsen stattfinden. Es ist beabsichtigt, eine Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst in der ZKN einzurichten.
Die BGW hat den Überwachungsauftrag der einzelnen Mitgliedsbetreibe. Nun möchte die BGW die Praxen, die an diesem Präventionskonzept teilnehmen, aus der 10%-igen Stichprobenkontrolle durch die Berufsgenossenschaft herausnehmen und die Betreuung in die Hände der Zahnärztekammer legen. Hieran isst auch die Zahnärztekammer Niedersachsen interessiert und möchte dieses Kammermodell weiter ausbauen. Die benachbarten Zahnärztekammern und die ZKN verhandeln hierüber mit der BGW. Über den Fortgang der Verhandlungen werden wir Sie weiter unterrichten.
Sollten Sie Interesse haben, an den Schulungskursen zum Sicherheitsbeauftragten, um die Betreuung Ihrer Praxis eigenverantwortlich durchzuführen, so melden Sie sich bitte bei der ZKN, Frau Sinclair, unter der Telefonnummer (0511) 83391-109. Termine für zukünftige Schulungen werden in den ZKN-Mitteilungen bekannt gegeben.
Dr. Jürgen Reinstrom, Mitglied des Vorstandes
ZKN (PDF, 1,16MB)