Betriebliche Wiedereingliederung gewinnt an Bedeutung
Langwierige Krankheiten und dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen nehmen zu und werden eine Belastung für Rentenversicherung, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Früher reagierte man darauf mit einer Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen. Um die Rentenversicherung zu entlasten und der sich bereits heute abzeichnenden Knappheit von Fachkräften zu begegnen, rückt die erfolgreiche Rehabilitation älterer Mitarbeiter nach längerer Krankheit in den Vordergrund.
Seit der Novellierung des IX. Sozialgesetzbuches im Jahr 2001 sind Arbeitgeber daher gesetzlich verpflichtet, (...) Maßnahmen zugunsten von Betroffenen zu ergreifen und Hilfen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Behinderung, Krankheit oder Unfällen anzubieten bzw. auch präventiv tätig zu werden, wenn ein Mitarbeiter bereits länger oder mehrfach erkrankt war.
Während der Wiedereingliederung wird der Rehabilitand sowohl von Arbeitgeberseite als auch durch den Betriebsarzt begleitet. Der Betriebsarzt bildet dabei die zentrale Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter und legt mit diesen gemeinsam die Maßnahmen für den Wiedereingliederungsprozess fest.
In Großunternehmen gibt es häufig sog. Integrationsteams, bestehend aus einem Vertreter der Personalabteilung, Betriebsarzt, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter. Gegebenenfalls sind Subventionen durch Kranken- und Rentenversicherung bzw. bei Berufsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen von den Berufsgenossenschaften möglich.
Quelle: Unternehmerverband Südhessen e.V., Ausgabe Februar 2007
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Betriebliche Wiedereingliederung (PDF, 1,23MB)