Unfall im Krankenhaus - was nun?
Personen, die in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Krankenhaus bzw. in der Reha-Klinik sind alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der medizinischen oder therapeutischen Rehabilitation stehen. Dies gilt vor allem für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Ärztliche Behandlungs- oder Kunstfehler hingegen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Quelle: VBG