Aktuelles Arbeits- und Gesundheitsschutz Persönliches Budget in der gesetzl. Unfallversicherung

Persönliches Budget in der gesetzl. Unfallversicherung

Mit dieser Regelung gibt die DGUV den Versicherten mehr Selbstständigkeit in der Auswahl von Hilfsmitteln, Pflegediensten und anderen Dienstleistern.
Bisher erhielten Versicherte z.B. einen Rollstuhl direkt als Sachleistung von ihrer Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse. Beim Persönlichen Budget zahlen die Unfallversicherungsträger dem Versicherten stattdessen einen Geldbetrag, mit dem er die entsprechende Leistung eigenverantwortlich kaufen kann.
Voraussetzung für das Persönliche Budget ist der Antrag für eine bestimmte, budgetfähige Leistung oder ein Bündel von Leistungen.

Wenn der Versicherte Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets möchte und alle Voraussetzungen erfüllt sind, schließen Unfallversicherungsträger und Versicherter eine Vereinbarung. Diese enthält die Ziele des Persönlichen Budgets, dessen Höhe, den Zahlungsrhythmus, die Bestimmungen darüber, wie der Versicherte die Ausgaben nachweisen muss, und wie die Qualität gesichert wird.

Empfohlen wird grundsätzlich vor der Entscheidung für das Persönliche Budget oder die klassische Variante, eine ausführliche Beratung.

Quelle: DGUV
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