GHS-Verordnung - neue Kennzeichnung von Chemikalien
Das europäische Chemikalienrecht befindet sich im Umbruch. Mit der Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien auf GHS ("Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals") werden die bisher gewohnten rechteckigen orangefarbenen Gefahrstoffsymbole durch neue Gefahrenpiktogramme (rotumrandete Rauten mit schwarzen Symbolen auf weißem Grund) abgelöst.
Das Ziel von GHS ist eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe, ab 1. Juni 2015 auch Gemische (bisher: Zubereitungen) nach GHS gekennzeichnet werden, erlaubt ist dies aber schon ab dem 1. Dezember 2008 (nach Inkrafttreten der Verordnung).
Das Europäische Parlament hat das neue Kennzeichnungssystem am 3. September 2008 verabschiedet. Die europäische Verordnung (»Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures«, kurz CLP) ist damit auf den Weg gebracht.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Internetseite der bGw (www.bgw-online.de) nachlesen.
Quelle: bGw