Arztbesuch nach Arbeitsunfall ist gesetzlich unfallversichert
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) informiert darüber, dass Arbeitsnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls zum Arzt gehen, dabei gesetzlich unfallversichert sind.
Das gilt gleichermaßen für arbeitsmedizinische Vorsorge- und andere vorgeschriebene Untersuchungen.
Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen alle Arztbesuche, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit notwendig sind. Dies umfasst den Aufenthalt in der Arztpraxis selbst ebenso wie den Hin- und den Rückweg.
Wenn es auf dem Weg zum Arzt, in der Praxis des Arztes oder auf dem Rückweg zu einem weiteren Unfall kommt - immer vorausgesetzt, sein Besuch beim Arzt erfolgt wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, organisiert und bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Heilbehandlung. In diesen Fällen handelt es sich um indirekte Folgen eines bereits bestehenden Versicherungsfalls.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Internetseite der bGw (www.bgw-online.de) nachlesen.
Quelle: bGw