Auf dem Weg zur Kantine sind Sie unfallversichert
Auf dem Weg in die Kantine, in ein Restaurant, zu einem Imbissstand oder zu einem Lebensmittelgeschäft, in denen Nahrungsmittel für die Pause besorgt werden, stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Allerdings endet der Versicherungsschutz im wahrsten Sinne des Wortes an der Eingangstür von Kantine, Restaurant und Supermarkt, denn der Einkauf, der Aufenthalt in der Kantine selbst und die Einnahme der Mahlzeiten zählen zu den privaten, sogenannten "eigenwirtschaftlichen" Tätigkeiten.
Deshalb sind Unfälle in Folge des Essens oder Trinkens, zum Beispiel Verbrennen, der Abbruch eines Zahnes oder eine Vergiftung durch verdorbene Nahrungsmittel, nicht versichert.
Auf der Website des Bundesverbandes finden Sie weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten bei der Mittagspause.
Quelle: www.arbeit-und-gesundheit.de