Verkehrsmedizin im WandelDie gesetzlichen Grundlagen der Verkehrsmedizin unterlagen in den letzten Jahren stetigen Änderungen und Neuerungen.
Um unseren Kunden den bestmöglichen Service bieten zu können, ist der Fuhrpark der STREIT® GmbH um ein weiteres Untersuchungsmobil, das Verkehrsmedizin-Mobil, gewachsen.
Unser völlig neu ausgestattetes Verkehrsmedizin-Mobil entspricht sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch denen der modernen Verkehrsmedizin. Das Perimeter für die mobile Betriebsmedizin, das Testsystem für die Psychometrie, Spirometer, Seh- und Hörtestgerät und das Ergometer sorgen für eine gesetzeskonforme sowie reibungslose Untersuchung Ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus stehen unsere erfahrenen Betriebsärzte und Assistenzkräfte für eine professionelle Durchführung.
nsere Leistungen| FeV, §11(1), 23, 48, Anlage 5 | BGV D 27, §7 |
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| Inhaber und Bewerber um die Fahrerlaubnis-klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E + FzF*: | Bei Fahrern und Mitgängern von Flurförderzeugen gilt: |
| Körperliche und geistige Eignung sowie ausreichendes Sehvermögen ist nachzuweisen | Feststellung der körperlichen Eignung (Seh- und Hörtest sowie Perimetrie) |
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Untersuchungsintervall: Erwerb ab 1999: alle 5 Jahre Erwerb bis 1999: ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre |
Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit Vor Ablauf von 36 Monaten |
Zusätzlich bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und FzF bzw. Überschreiten der Altersgrenze von 50 (D-Klasse) bzw. 60 Jahren (FzF):
Psychometrische Untersuchung (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit).
*FzF = Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Hinweis
Die Untersuchungen nach FeV und BGV D 27 gehören nach § 3 ASiG nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes. Es handelt sich um eine Zusatzleistung!
Unsere Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne in der weiteren Vorgehensweise. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail-Anfrage.