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AutobahnVerkehrsmedizin im Wandel

Die gesetzlichen Grundlagen der Verkehrsmedizin unterlagen in den letzten Jahren stetigen Änderungen und Neuerungen.

Um unseren Kunden den bestmöglichen Service bieten zu können, ist der Fuhrpark der STREIT® GmbH um ein weiteres Untersuchungsmobil, das Verkehrsmedizin-Mobil, gewachsen.

 

Unser Verkehrsmedizin-Mobil

Unser völlig neu ausgestattetes Verkehrsmedizin-Mobil entspricht sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch denen der modernen Verkehrsmedizin. Das Perimeter für die mobile Betriebsmedizin, das Testsystem für die Psychometrie, Spirometer, Seh- und Hörtestgerät und das Ergometer sorgen für eine gesetzeskonforme sowie reibungslose Untersuchung Ihrer Mitarbeiter. Darüber hinaus stehen unsere erfahrenen Betriebsärzte und Assistenzkräfte für eine professionelle Durchführung.

 

UVerkehrsmedizin-Mobilnsere Leistungen

  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach § 7 BGV D 27 bzw. dem berufsgenossen- schaftlichen Grundsatz 25

Gesetzesgrundlagen

FeV, §11(1), 23, 48, Anlage 5 BGV D 27, §7
Inhaber und Bewerber um die Fahrerlaubnis-klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E + FzF*: Bei Fahrern und Mitgängern von Flurförderzeugen gilt:
Körperliche und geistige Eignung sowie ausreichendes Sehvermögen ist nachzuweisen Feststellung der körperlichen Eignung (Seh- und Hörtest sowie Perimetrie)

Untersuchungsintervall:

Erwerb ab 1999: alle 5 Jahre

Erwerb bis 1999: ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre

Erstuntersuchung:

Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchung:

Vor Ablauf von 36 Monaten

 

Zusätzlich bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und FzF bzw. Überschreiten der Altersgrenze von 50 (D-Klasse) bzw. 60 Jahren (FzF):
Psychometrische Untersuchung (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit).
*FzF = Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

 

Hinweis

Die Untersuchungen nach FeV und BGV D 27 gehören nach § 3 ASiG nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes. Es handelt sich um eine Zusatzleistung!

 

Ihre Vorteile

  • Alle Untersuchungen (FeV + BGV D 27) können innerhalb eines Termins direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.
  • Alle Untersuchungen werden von nur einem Arzt bzw. einer Assistenzkraft vorgenommen.
  • Es entstehen keine Ausfallzeiten und Doppeluntersuchungen, das bedeutet: Sie sparen Arbeitszeit, Fahrt- und Personalkosten!

Verkehrsmedizin in Ihrem Betrieb

Unsere Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne in der weiteren Vorgehensweise. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail-Anfrage.

 

STREIT® GmbH | Lahnstraße 27-29 | 64625 Bensheim | Tel.: 06251 7098-0 | Fax: 06251 7098-11 | E-Mail: info@streit-online.de