Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
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Das Explosionsschutzdokument beinhaltet die zu treffenden Maßnahmen, um den Explosionsschutz in einem Betrieb zu ge- währleisten.
Die rechtliche Grundlage bildet der § 6 der Betriebssicher- heitsverordnung (BetrSichV).
Wenn der Betreiber einer Anlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG festgestellt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er für die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes zu sorgen.
Das Explosionsschutzdokument ist vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Es ist zu überarbeiten, wenn Veränderungen, Erweiter- ungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs vorgenommen werden.
Aus dem Dokument muss insbesondere hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen
- welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 gelten.
Relevante Bereiche
Eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre liegt dann vor, wenn eine Gefahr drohende Menge auftritt und besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und/oder anderer Personen oder der Schutz der Sach- werte erforderlich werden.
Betriebe, für die Explosionsschutzdokumente erforderlich sind - beispielhaft
- Aluminiumbearbeitung
- Batterieladestation
- Biogasanlagen
- Chemieunternehmen
- Deponien (Deponiegase)
- Farbspritzanlagen (Lösemitteldämpfe)
- Gasanlagen z.B. Heizungen, Flüssiggasanlagen
- Getreidemühlen (Mehl-, Getreidestäube)
- Heizungen (Kohlestaub, Holzstaub)
- Holzverarbeitende Industrie, Schreinereien, Tischlereien, (Holzstäube)
- Kläranlagen – Pumpensümpfe, Gasbehälter mit dazugehörigen Anlagen (Faulgase)
- Lack- und Lösemittellager (Lösemitteldämpfe)
- Papierstaubablagerungen z.B. in einer Druckerei
- Pharmaindustrie
- Siloanlagen mit Lebensmitteln oder Futtermitteln (Zucker-, Mehl-, Getreide- und Futter- mittelstäube)
- Tankstellen