Arbeitssicherheit Gefahrstoffmessungen

Gefahrstoffmessungen

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Gefahrstoffmessung
In §9 der Gefahrstoffverordnung, werden Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, eingehalten sind.
Der Arbeitgeber kann dies entweder durch Messungen nachweisen, oder muss andere, gleichwertige Beurteilungsverfahren einsetzen.
 
Steht kein gleichwertiges Beurteilungsverfahren, z.B. die Arbeitsweise nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten sog. verfahrens- und stoffspezifischen Kriterium (VSK), zur Verfügung, kann der Nachweis nur durch eine Messung der Gefahrstoffkonzentration erfolgen.
 

Unsere Leistungen 

Bei uns können Sie Gefahrstoffmessungen für folgende Stoffklassen beauftragen:
  •  Stoffe in Fein- und Gesamtstaub
  • Asbestfeinstaub und fasrige Stäube
  • Anorganische Gase und Dämpfe
  • Organische Gase und Dämpfe
  • Stoffe mit hohem analytischen Aufwand
Die Gefahrstoffmessungen werden gemäß TRGS 402, den Richtlinien des Berufs- genossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit (BIA) und berufsgenossenschaftlich anerkannten Verfahren durchgeführt.
 
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir senden Ihnen gern weitere Informationen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
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