In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist, zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe und zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen, das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen geregelt.
Die Gefahrstoffverordnung ist eine Verordnung zum Chemikaliengesetz (ChemG). Nach dem ChemG liegt ein Gefahrstoff vor, wenn ein Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis über eine oder mehrere der im ChemG genannten gefährlichen Eigenschaften verfügt: explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd und umweltgefährlich.
Die GefStoffV verzichtet in weiten Teilen auf detailliert ausformulierte Einzelfallregelungen und macht die Gefährdungsbeurteilung zum zentralen Element des Arbeitsschutzes beim Umgang mit Gefahrstoffen. Dies führt dazu, dass dem Arbeitgeber ein hohes Maß an Verantwortung übertragen wird. Der Arbeitgeber muss die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in seinem Betrieb genau analysieren und, darauf aufbauend, angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.
Folgende Verpflichtungen ergeben sich u.a. für Unternehmen:
Die EG-CLP-Verordnung (Classification, Labeling and Packaging) ist am 20.01.2009 in Kraft getreten. Sie regelt die Einstufung und Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen neu. Ziel der CLP-Verordnung ist die Umsetzung des global harmonisierten Systems (GHS), welches durch die Vereinten Nationen (UN) entwickelt wurde und künftig eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen sicherstellen soll.
Die sich aus der CLP-Verordnung ergebenden Änderungen gelten für Reinstoffe ab dem 01.12.2010 und für Stoffgemische ab dem 01.06.2015.
Gemeinsam mit Ihnen ermittelt unsere Sicherheitsfachkraft die in Ihrem Unternehmen auftretenden Gefahrstoffe und erstellt daraufhin ein Gefahrstoffverzeichnis, welches stetig fortgeschrieben wird. Die Sicherheitsfachkraft entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen und unterstützt und berät sie bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Im Zuge dieser Maßnahmen kann es notwendig werden, die Gefahrstoffkonzentration an den Arbeitsplätzen zu messen, um eine sichere Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte nachzuweisen. Entsprechende Gefahrstoffmessungen (weiterführende Informationen hierzu am Ende dieses Beitrags) können Sie selbstverständlich bei uns beauftragen.
Auch die Erstellung von Betriebsanweisungen und Materialien zur Unterweisung der Beschäftigten kann durch unsere Sicherheitsfachkraft geleistet werden. Bei der Unterweisung selbst (§ 14 GefStoffV) ist sie gerne unterstützend tätig. Beratungsleistungen bieten wir Ihnen u.a. im Rahmen der Ersatzstoffrecherche, bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren, sowie der Umsetzung der CLP- Verordnung in Ihrem Betrieb.
Durchführung von Gefahrstoffmessungen (Beitrag in Kategorie "Arbeitssicherheit")
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Beitrag in Kategorie "Arbeitsmedizin")