Die Hessische Bauordnung (HBO) vom 1. Oktober 2002 wurde mit der Zielsetzung verabschiedet, das Bauen einfacher und schneller durchzuführen.
Ein wesentliches Merkmal diesbezüglich ist die Reduzierung der staatlichen Kontrolle und stattdessen der Einsatz anerkannter Sachverständiger, wenn die Gegebenheiten des Bauvorhabens dies erfordern.
Das ist u.a. der Fall, wenn Gebäude neu- oder umgebaut werden, die für die Beschäftigung von Arbeitnehmern vorgesehen sind. Hierbei ist es ratsam, bereits in der Planungsphase die Belange des baulichen Arbeitsschutzes zu berücksichtigen, um eventuell später notwendige kostenintensive Umbauten zu vermeiden. Vom Bauherrn ist deshalb eine Stellungnahme zur Einhaltung der Bestimmungen zum baulichen Arbeitsschutz vorzulegen.
Wir erstellen anhand relevanter Rechtsvorschriften (z. B. Arbeitsstättenverordnung) Stellungnahmen zum baulichen Arbeitsschutz.
Folgende Unterlagen sind aus Sicht des Arbeitsschutzes als Prüfgrundlage mindestens erforderlich: