Aus den Erfahrungen der Regelbetreuung entwickelte die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) neue Betreuungsmodelle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in (u. a.) Arztpraxen. Seit 2005 ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in der BGV A 2 (ehemals BGV A6 und A7) neu geregelt und bietet mehr Wahlmöglichkeiten für kleine Betriebe.
Grund- und anlassbezogene Betreuung bei Arztpraxen bis zu 10 Beschäftigten
Die grund- und anlassbezogene Betreuung beinhaltet den Wegfall der Mindesteinsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, d. h. Sie können den Betreuungsbedarf selbst festlegen (bedarfsorientierte Betreuung). Kernstück ist die vom Praxisinhaber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung. Hierbei sind Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft unterstützend tätig. Die Gefährdungsbeurteilung muss mindestens alle 5 Jahre wiederholt werden. Allerdings sind bei bestimmten Anlässen ein Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft zusätzlich hinzuzuziehen, z. B. bei:
Regelbetreuung bei Arztpraxen mit mehr als 10 Beschäftigten
Die Regelbetreuung beinhaltet die bisherige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, d. h. die Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft werden vom Gesetzgeber vorgegeben.
Alternativbetreuung
Dieses Modell wird von Ihrem zuständigen Dachverband in Abstimmung mit der BGW angeboten und erfordert Ihre persönliche Qualifizierung und Fortbildung in den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.