Sicherheitsbeauftragten Schulungen

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BeauftragtenschulungUnsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten hat folgende Zielsetzung:
 

Der Sicherheitsbeauftragte soll nach Abschluss der Schulung die Verantwortlichen im Betrieb bei der Durchführung von Maßnahmen im Arbeitsschutz unterstützen, mit fundierten Argumenten auf kollegialer Basis die Mitarbeiter auf Gefahren bzw. gefährliche Verhaltensweisen hinweisen und auf Verbesserungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hin wirken. Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermittelt dem Teilnehmer die hierfür erforderlichen Grundkenntnisse und Argumente.

 

Inhalt der Sicherheitsbeauftragten-Schulung

  • Der Sicherheitsbeauftragte - Sicherheit und Gesundheitsschutz vor Ort
  • Auffinden von Gefährdungen und Belastungen
  • Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Stoffen / an Arbeitsmitteln oder Anlagen / im innerbetrieblichen Transport
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Psychologie der Arbeitssicherheit - Grundlagen -
  • Gefahren durch Brände und Explosionen
  • und vieles mehr

Der Sicherheitsbeauftragte ist also ein Mitarbeiter, der "beauftragt" ist, auf die Arbeitssicherheit im Betrieb zu achten. Sicherheitsarbeit, bedingt durch ihre vielschichtige Problematik, kann nur dann zum Erfolg führen, wenn nicht nur Geschäftsleitung und betriebliche Vorgesetzte wie Betriebsingenieure und Meister sich darum bemühen, sondern sie von allen Mitarbeitern mitgestaltet, mitgetragen und nach Kräften verbessert wird. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird im § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gefordert.

 

§ 22 Sicherheitsbeauftragte (SGB)

  • In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.
  • Die Sicherheitsbeauftragen haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
  • Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
STREIT® GmbH | Lahnstraße 27-29 | 64625 Bensheim | Tel.: 06251 7098-0 | Fax: 06251 7098-11 | E-Mail: info@streit-online.de