Beauftragtentätigkeiten Umwelttechnische Beratung

Umwelttechnische Beratung

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Umwelttechnik

Rechtsgrundlagen

Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Kreis- laufwirtschaft- und Abfallgesetz uvm.

 

Oberstes Ziel im Umweltschutz ist der Schutz, die Pflege und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage des Menschen.

Die Umwelttechnik beinhaltet alle im Rahmen des Umweltschutzes eingesetzten technischen Verfahren, Anlagen und Entwicklungen, sowie auch die damit verbundenen Dienstleistungen wie z. B. Wartung oder Service.
 

Teilbereiche der Umwelttechnik sind: Wasser-/Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Bodenschutz und –reinigung, Abfallentsorgung sowie Energiegewinnung.

 

Unser Ziel ist es, Sie in der Auswahl, Bedienung und vergleichenden Bewertung von Verfahren und Techniken zu beraten, die den Anfall von Schadstoffen vermeiden oder reduzieren, Wertstoffe anreichern und Stoff- und Energieströme vermindern. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Erstellung von Gutachten, der Durchführung von Messungen oder stellen Ihnen Ärzte für die Bereiche Umweltmedizin/Toxikologie zur Verfügung.

 

Ihre Vorteile

  • Einsparung von Zeit und Geld für Aus- und Weiterbildung
  • Stetige Aktualisierung des Managementsystems
  • Pflege der Dokumentation
  • Durchführen interner Audits

 

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