DGUV Vorschrift 2

Die neue DGUV Vorschrift 2

| Drucken |

Ab dem 01.01.2011 trat die neue DGUV Vorschrift 2 in Kraft, welche folgende Neuerungen für ein Unternehmen hat:
  • Mehr betriebliche Eigenverantwortung für den Arbeitgeber
  • Durch die gestiegene Eigenverantwortung, auch mehr Haftung

Statt der Bereitstellung pauschaler Einsatzzeiten orientiert sich die neue Vorschrift am tatsächlichen Bedarf an Aufgaben, die Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Arbeitgeber verlangen.


dguv1
dguv2-kl            dguv3-kl

 

Sowohl für die Grundbetreuung als auch für die betriebsspezifische Betreuung sind konkrete Aufgabenstellungen benannt.
Alle Aufgaben und Leistungen müssen dokumentiert werden.

 

Arbeitsschutz-Organisation

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Betrieb. Zentrale Säule des betrieblichen Arbeitsschutzes ist dabei Ihre Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

dguv4

 

Unser Lösungsvorschlag - Das Gruppenleistungsmodell

Um mit Ihnen gemeinsam die neue DGUV Vorschrift 2 rechtskonform umsetzen zu können, stellen wir Ihnen das Gruppenleistungsmodell als Betreuungskonzept für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zur Verfügung.

 

Durch das Gruppenleistungsmodell können Leistungen unterschiedlichster Rechtsvorschriften abgedeckt werden.

 

dguv5

 

Vorteile der Betreuung durch Gruppenleistungsmodell

  • Kalkulierbare Jahreskosten durch festes Jahresbudget
  • Individuelles mit Ihnen abgestimmtes Betreuungskonzept
  • Rechtskonforme Umsetzung der DGUV
  • Transparente und nachvollziehbare Dokumentation
  • Jederzeit abrufbare Leistungsberichte
  • Qualitätssicherung durch Überwachung offener Aufgaben
  • Offen für weitere Gesetzgebungen
Weitere Informationen zum Gruppenleistungsmodell anfordern
STREIT® GmbH | Lahnstraße 27-29 | 64625 Bensheim | Tel.: 06251 7098-0 | Fax: 06251 7098-11 | E-Mail: info@streit-online.de