Statt der Bereitstellung pauschaler Einsatzzeiten orientiert sich die neue Vorschrift am tatsächlichen Bedarf an Aufgaben, die Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Arbeitgeber verlangen.
Sowohl für die Grundbetreuung als auch für die betriebsspezifische Betreuung sind konkrete Aufgabenstellungen benannt.
Alle Aufgaben und Leistungen müssen dokumentiert werden.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Betrieb. Zentrale Säule des betrieblichen Arbeitsschutzes ist dabei Ihre Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Um mit Ihnen gemeinsam die neue DGUV Vorschrift 2 rechtskonform umsetzen zu können, stellen wir Ihnen das Gruppenleistungsmodell als Betreuungskonzept für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zur Verfügung.
Durch das Gruppenleistungsmodell können Leistungen unterschiedlichster Rechtsvorschriften abgedeckt werden.
