Prüfwesen CE-Konformität

Prüfung CE-Konformität

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CE-PrüfungDer TÜV für Maschinen und Anlagen

Ohne eine gültige TÜV-Plakette darf kein Auto auf der Straße bewegt werden. Und wenn doch, so sind die Konsequenzen bekannt. Analog verhält es sich mit dem Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen durch ein Unternehmen. Ohne eine gültige CE-Plakette darf kein Gerät, Maschine oder Anlage betrieben oder in Verkehr gebracht werden.

 

CE steht als Abkürzung für Communautés Européennes (franz.) = Europäische Gemeinschaften. Die CE-Zertifizierung soll die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen EU-Richtlinien bilden. Das CE-Zeichen wird auch als „europäischer Reisepass“ für Produkte bezeichnet.
 

Die CE-Kennzeichnung kann, wenn nicht anders von der EU-Richtlinie verlangt, durch den Hersteller eigenständig durchführt werden. Im anderen Fall müssen Prüf- und Zertifizierungsstellen hinzugezogen werden. Pro Maschine, Gerät oder Betriebsmittel ist eine Kennzeichnung ausreichend – auch wenn das Produkt unter mehrere Richtlinien fällt, erhält es nur eine CE-Kennzeichnung. Die dazugehörige Konformitätserklärung spezifiziert darum, zu welchen Richtlinien die Konformität erklärt wird, z. B. EMV oder Niederspannung.

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