Prüfwesen Elektrische Betriebsmittel und Anlagen (BGV A3)

Prüfung elektr. Betriebsmittel und Anlagen (BGV A3)

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MultitesterRechtsgrundlage

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (bisher BGV A2) der Berufsgenossenschaften schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

 

Warum wird geprüft?

Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. So schließen z. B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde. Auch die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus, wenn
Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

 

Was wird geprüft?

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung (z. B. Elektro-Herd, Kopiergerät, Waschmaschine). Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (z. B. Staubsauger, Bohrmaschine).
  • Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind wie z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
  • Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Hierzu gehören z. B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Wie wird geprüft?

Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtungen nach folgenden DIN VDE Bestimmungen durchgeführt: DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113 Prüffristen Anhand § 5 BGV A3 können Prüffristen ermittelt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen.

Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung z. B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.

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