
Gültige Vorschriften Krane BGV D6, Winden, Hub- und Zuggeräte BGV D8, Hebebühnen VBG 14, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232, Flurförderzeuge BGV D27, Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb VBG 9a, Fahrzeuge BGV D29, Leitern und Tritte BGV D36, Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre ZH 1/55, Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198, Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter BGR 186 etc.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben eine mindestens jährliche Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel vor.
Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften, Kennzeichnung der Prüfobjekte sowie Dokumentation.