Abfallbeauftragter ‒ Unterstützung bei der Sondermüllentsorgung

 

Abfälle entstehen überall wo Menschen leben und arbeiten. Doch wie wird welcher Abfall ordnungsgemäß entsorgt? Wohin mit Gemischen, Flüssigkeiten oder Sonderabfällen aus dem Produktionsprozess oder der Lagerung? Der Betriebsbeauftragte für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein könnten. Er unterstützt Sie bei Ihrer Pflicht, Abfälle ordnungsgemäß und umweltverträglich zu entsorgen.

  • Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) anfallen
  • Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen
  • Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Wir bieten Ihnen eine nach § 5 AbfBeauftrV zulässige Alternative an, die Sie von der Pflicht befreit, eigene Fachkräfte ausbilden zu müssen: Wir stellen externe Betriebsbeauftragte für Abfall.

  • Beratung zu Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft, insbesondere der Abfallverwertung und Abfallvermeidung
  • Mitarbeit an der betrieblichen Selbstüberwachung: Überwachung des Prozesses von der Abfallentstehung bis zur Beseitigung
  • Beratung zur Optimierung der Wertschöpfungskette von Rohstoffen und Material: Potenzial der Abfallverwertung wird hervorgehoben
  • Überprüfung der Art und Beschaffenheit der in der Anlage anfallenden Abfälle
  • Compliance-Management: Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften
  • Beurteilung von anfallenden Gefahrstoffen
  • Beratung bei behördlichen Auflagen und Bedingungen
  • Mitteilung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Aufklärung und Unterweisung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen und Stoffen ausgehen können
  • Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte sowie deren Begutachtung
  • Erstellung eines Jahresberichts

Sie haben noch keinen Beauftragten für Abfall? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rechtliche Grundlagen
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (§§ 53-55): http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall: http://www.gesetze-im-internet.de/abfbeauftrv/
Bundes-Immissionsschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/