Coronavirus – Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen jetzt ergänzen

Das Coronavirus fordert jedem von uns gerade so einiges ab. Es ist eine Zeit des Umbruchs, des Umdenkens und der Unsicherheit in vielen Lebensbereichen. Auch die Arbeitswelt bleibt davon nicht verschont. Die Folgen sind bereits seit Monaten deutlich spürbar. So bringt die Corona-Krise in vielen Geschäftszweigen eine betriebliche Umstrukturierung der Arbeitsplätze mit sich, darunter vermehrtes Arbeiten im Homeoffice, Kurzarbeit oder eine erhöhte Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen. Und auch im privaten Sektor sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr gefordert denn je: Wer Kinder hat, muss diese aufgrund geschlossener Schulen oder massiv eingeschränkten Unterrichts in Form von Homeschooling betreuen. Das ist besonders für jene Familien eine Belastung, in denen beide Elternteile einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Hinzu kommt schließlich noch das Social Distancing sowie eine damit häufig einhergehende mangelnde Kommunikationsmöglichkeit, die für viele Menschen auf lange Sicht nur schwer zu ertragen ist. Auch leiden zunehmend mehr Menschen unter Ängsten, die sich nicht nur um eine Ansteckung mit dem Erreger SARS-CoV-2 oder die Erkrankung Covid-19 drehen: Kurzarbeit, drohender Jobverlust und finanzielle Sorgen sind nur einige Punkte, die im Moment zu einer Zerreißprobe werden. All das kann sowohl das private wie auch das berufliche Leben negativ belasten und die Entstehung psychischer Erkrankungen begünstigen oder bestehende psychische Erkrankungen sogar verschlimmern.

Psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) – jetzt reagieren

Nach §5 Arbeitsschutzgesetz sowie nach Vorgabe der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) muss jede Arbeitgeberin/jeder Arbeitgeber sowie jede Organisation eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen, sobald eine Person beschäftigt wird. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade jetzt im Rahmen der Corona-Krise unterstützen, indem Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und durch die Einführung geeigneter Maßnahmen reduzieren. Aus diesem Grund fordern die Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an die veränderten Arbeitsbedingungen (z. B. im Homeoffice) sowie eine Nachbesserung der psychischen Belastungsanalyse an jene Faktoren, die die Corona-Krise mit sich bringt.  

Negative Belastungen am Arbeitsplatz reduzieren

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen können Sie den individuellen Maßnahmenbedarf zum Erhalt, aber auch zur Förderung der psychischen Gesundheit Ihrer Beschäftigten ermitteln. Basierend auf den Ergebnissen der Analyse unterbreiten Ihnen unsere Arbeitspsychologen individuell auf Ihre spezifischen Gegebenheiten abgestimmte Maßnahmenvorschläge, die Sie gezielt in Ihrem Unternehmen umsetzen können, um negative psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Liegt bisher keine psychische Gefährdungsbeurteilung vor, so sollte diese auch unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse neu erstellt werden. Die Corona-Krise ist kein Grund, die gesetzliche Auflage zur Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung aufzuschieben.

Jetzt Angebot zur psychischen Belastungsanalyse anfordern

Haben Sie Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Ihrem Unternehmen. Weitere Infos finden Sie hier.

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Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Psychische Gefährdungsbeurteilung in Coronazeiten
Die Corona-Krise bringt neue Veränderungen in der Arbeitswelt mit sich und damit auch weitere mögliche Fehlbelastungen. Daher ist es auch in dieser Zeit durchaus sinnvoll, die gesetzliche Auflage zu erfüllen und die Gefährdungbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen oder aufgrund der veränderten Gegebenheiten anzupassen.