Prüfwesen Spielplätze

Prüfung von Spielplätzen

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SpielplatzAuf Spielplätzen sollen Kinder sich austoben können und Spaß haben. Leider geht von einem Großteil der deutschen Spielplätze eine Gefährdung für die Kinder aus. Seien es rostige Schrauben, gesplitterte Holzbalken oder fehlerhaft aufgebaute Spielgeräte – auf Spielplätzen lauern vielfältige Gefahrenquellen.

 

Für die technische Sicherheit von Spielplätzen sind die Geräte-Hersteller und die Spielplatzeigentümer verantwortlich und haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Die europaweit gültige Norm DIN EN 1176 regelt die Prüfung von Klettergerüsten, Karusells und Kickwänden. Für stoßdämpfende Spielplatzböden wie z. B. Sand, Rindenmulch oder Fall- schutzplatten gibt es die DIN EN 1177.

 

Die Norm sieht jeweils drei unterschiedliche Inspektionen vor

  • Sichtkontrolle (täglich/wöchentlich – je nach Beanspruchung): z. B. Kontrolle der beweglichen Geräteteile
  • Funktionskontrolle (alle 1-3 Monate): z. B. Überprüfung aller Verschleißteile, Prüfung der Standsicherheit
  • Hauptinspektion (jährlich): z. B. Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben, Schmieren von Gelenken und Lagern, Oberflächenschäden beseitigen, Erstellung eines Prüfberichtes

Alle Inspektionen sind von geeignetem, entsprechend geschultem Personal durchzuführen. Sie müssen Schäden erkennen und einwandfrei beheben können. Für die jährliche Inspektion ist eine sachkundige Person heranzuziehen.

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