Hauptinspektion von Spielgeräten ‒ regelmäßige Prüfung

Auf Spielplätzen sollen sich Kinder austoben können und Spaß haben. Allerdings können an Spielgeräten, z. B. durch Vandalismus, Abnutzung, Witterungseinflüsse oder Korrosion, Gefahrenquellen entstehen, die erhebliche Verletzungen hervorrufen können. Die geltende Norm sieht für Spielplätze folgende Prüfungen vor, die von geschultem und damit geeignetem Personal durchgeführt werden müssen:

  • Sichtkontrolle (je nach Beanspruchung täglich oder wöchentlich): z. B. Kontrolle der beweglichen Geräteteile
  • Funktionskontrolle (alle 1-3 Monate): z. B. Überprüfung aller Verschleißteile, Prüfung der Standsicherheit
  • Jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige Person: z. B. Wartungsarbeiten nach Herstellerangaben, Schmieren von Gelenken und Lagern, Beseitigung von Oberflächenschäden, Erstellung eines Prüfberichtes

Die Sachkundigen müssen nach fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Geräte besitzen und die Regeln der Sicherheitstechnik soweit kennen, dass der Zustand der Geräte beurteilt werden kann.

Wir führen Prüfungen von Spielgeräten nach den jeweils zutreffenden Vorschriften durch und dokumentieren diese mit folgendem Inhalt:

  • Datum und Ort der Prüfung
  • Ergebnisse der Prüfung mit Angabe festgestellter Mängel
  • Beurteilung, ob Bedenken gegen eine weitere Nutzung bestehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers

Über die Beachtung der Prüfpflicht hinaus müssen Sport unterrichtende Lehrkräfte bzw. Übungsleiter darauf hingewiesen werden, dass ...

  • Einrichtungen und Geräte vor jeder Verwendung auf äußerlich erkennbare Mängel sowie ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen.
  • Einrichtungen und Geräte bei akuter Gefahr nicht benutzt werden dürfen.
  • sportliche Bewegungsabläufe oder Übungen gegebenenfalls eingeschränkt werden müssen.
  • festgestellte oder verursachte Mängel unverzüglich dem Sachkostenträger oder seinem Beauftragten mitgeteilt werden müssen.

Wünschen Sie weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.

Rechtliche Grundlagen
Verkehrsversicherungspflicht: BGB (§ 823): http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Berufsgenossenschaftliche Regelwerke: GUV-V S2 und GUV-SR S2