Betriebe bis zehn Beschäftigte ‒ individuelle Betreuung

Es passiert ganz schnell: Ein Mitarbeiter verunglückt und ist für mehrere Wochen nicht arbeitsfähig, ein weiterer wird aufgrund von Krankheit über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. Bei Großbetrieben mag dies nicht allzu sehr ins Gewicht fallen, bei kleinen Betrieben jedoch umso mehr. Arbeitsunfälle oder gesundheitliche Probleme von Beschäftigten bergen hier ein wirtschaftliches Risiko, denn häufig geht damit die Gefährdung der Existenz des betroffenen Unternehmens einher. Aus diesem Grund orientieren sich die aktuellen Betreuungsformen insbesondere auch an den Bedürfnissen kleiner Unternehmen, indem sie mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für betriebsspezifische Lösungen bieten. Dadurch wird die Eigenverantwortung der Unternehmer und Betreiber gestärkt und der Arbeitsschutz nimmt an Bedeutung zu.

Bei dieser Betreuungsform kann der Unternehmer den Betreuungsbedarf für seinen Betrieb selbst festlegen. Es muss jedoch regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung durch einen Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft durchgeführt und dokumentiert werden. Die Intervalle hierfür werden von den Unfallversicherungsträgern festgelegt (zwischen 1 und 5 Jahren). Die professionelle Unterstützung ist beispielsweise auch bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder bei baulichen Veränderungen notwendig. Hierbei ist der Besuch jeweils eines Experten ausreichend (anlassbezogene Betreuung). Unabhängig von der Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie auch gerne bei der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Beratung und ggf. Untersuchung) oder bei der Umsetzung des Gefahrstoffmanagements.

Für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten greift die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Unsere Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen und stehen Ihnen anschließend beratend zur Seite. Durch professionelle Beratung gewinnen Sie Rechtssicherheit im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Rechtliche Grundlage
DGUV Vorschrift 2