Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psych)

 

Ein gehäuftes Auftreten negativer Belastungen bzw. Beanspruchungen im Berufsleben lässt sich unter anderem auf immer größer werdenden Druck, ausgelöst durch steigende Qualifikationsansprüche, und einen schnelllebigen Alltag am Arbeitsplatz zurückführen. Auswirkungen davon können sein:

  • Hoher Krankenstand
  • Lange Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankung
  • Hohe Fluktuation
  • Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fehlbelastungen
  • Qualitätseinbußen
  • Schlechtes Betriebsklima
  • Mangelnde Kommunikation
  • Häufige Konflikte
  • Mobbing

Die psychische Gesundheit der Beschäftigten ist für den Erfolg eines Unternehmens von großer Bedeutung. Daher gilt es, die psychische Gesundheit neben der körperlichen bestmöglich zu erhalten, indem Sie:

  • Ressourcen der Mitarbeiter aktiv stärken (Gesundheitsförderung),
  • Fehlbeanspruchungen und Stresssituationen verringern (Prävention),
  • betroffenen Mitarbeitern hilfreich und lösungsorientiert zur Seite stehen.

Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und nach Vorgabe der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) seit 2013 für jeden Arbeitgeber und jede Organisation ab einem Beschäftigten Pflicht. Um das Risiko für die zahlreichen Folgen negativer Beanspruchungen am Arbeitsplatz nachhaltig zu senken oder niedrig zu halten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

News zu Anpassungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Corona-Zeiten

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen. Die Analyse zur Erfassung der Arbeitsbedingungen, unter dem Aspekt des psychischen Befindens, erfolgt mithilfe etablierter, systematischer, validierter sowie langjährig erprobter Verfahren (z. B. CEPAR, KFZA, Asita). So kommen bei dieser Analyse schriftliche Mitarbeiterbefragungen (Fragebogen) und/oder moderierte Workshops, unterstützt durch unsere erfahrenen Arbeitspsychologen, als Instrumente zum Einsatz. Basierend auf den Ergebnissen der Analyse unterbreiten wir eine Vielzahl an geeigneten Maßnahmenvorschlägen. Anschließend unterstützen wir Sie gerne bei der zielgerichteten Planung geeigneter Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Die Durchführung von Wirksamkeitskontrollen in regelmäßigen Abständen gewährleistet die Erreichung der festgelegten Ziele.

Broschüre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserem breit aufgestellten Psychologennetzwerk. Zwar existieren keine genauen Vorgaben, wie oft die psychische Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss, die regelmäßige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung führt jedoch zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in vielerlei Hinsicht:

  • Verringerung von arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen
  • Senkung der betrieblichen Krankheitsquote
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Senkung der Fluktuationsrate
  • Erhöhung der Produktqualität und Produktivität
  • Vorbeugung von Konflikten und Mobbing

Wir bieten Ihnen damit zusätzliche Sicherheiten:

  • Rechtssicherheit (Erfüllung der Forderung des Arbeitsschutzgesetzes)
  • Reduzierung der Belastungssituationen in Ihrem Unternehmen
  • Steigerung der Wertschöpfung
  • Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit

Individuelles Angebot für die psychische Gefährdungsbeurteilung

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.