Prüfung Hebe- und Lastaufnahmemittel, Fenster, Türen und Tore

Um Unfälle durch defekte Arbeitsmittel zu vermeiden, muss laut Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften mindestens einmal jährlich eine Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel erfolgen. Dies gilt u. a. für:

  • Krane
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Hebebühnen
  • Türen und Tore
  • Flurförderzeuge
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • Fahrzeuge
  • Leitern und Tritte
  • Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre
  • Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen in Ihrem Unternehmen durch. Die Prüfung ist in eine Sicht- und Funktionsprüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften sowie in eine Kennzeichnung der Prüfobjekte und eine Dokumentation unterteilt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.