Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz

 

Eine laute Umgebung ist in vielen Berufsfeldern alltäglich. Lärm und Vibrationen sind jedoch zwei Faktoren, die zu enormen und schlimmstenfalls irreparablen Schäden des Gehörs und der allgemeinen Gesundheit führen können. Für die Arbeit in lauter oder vibrationsreicher Umgebung sollten daher unbedingt geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um auf langfristige Sicht körperliche Schädigungen zu vermeiden.

Lärm
Lärm ist im Sinne der LärmVibrationsArbSchV jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann.

Vibrationen
Unter Vibrationen sind alle mechanischen Schwingungen zu verstehen, die durch Gegenstände auf den menschlichen Körper übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können. Dabei wird in Hand-, Arm- und Ganzkörpervibrationen unterschieden.

Schutz
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hat den Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zum Ziel. Hierin sind bestimmte Auslöse- und Grenzwerte für Lärm und Vibrationen festgelegt, welche jedoch völlig unabhängig voneinander behandelt werden müssen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die auftretenden Expositionen ermitteln und bewerten zu lassen, sofern er nicht selbst über die notwendige Fachkunde verfügt.

  • Gefährdungsermittlung/-bewertung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Lärm und Vibrationen

Haben Sie Fragen zum Thema Lärm- und Vibrationsschutz? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rechtliche Grundlage
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (§ 3): http://www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv//