Schulungen ‒ selbst aktiv werden und Mitarbeiter schützen

Der Sicherheitsbeauftragte steht für Sicherheit und Gesundheitsschutz vor Ort. Er ist ein Mitarbeiter, der damit "beauftragt" ist, die Arbeitssicherheit im Betrieb zu wahren. Diese Tätigkeit kann nur erfolgreich sein, wenn sie von den Beschäftigten mitgestaltet, mitgetragen und nach allen Möglichkeiten kontinuierlich verbessert wird. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird im § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gefordert.

  • Im Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates und unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie der Zahl der Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
  • Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich vom Vorhandensein sowie von der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen. Zudem haben sie auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
  • Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Sicherheitsbeauftragter kann nur sein, wer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und, damit einhergehend, erfolgreich an spezifischen Schulungen teilgenommen hat.

Wir bieten spezielle Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten mit folgender Zielsetzung an: Der Sicherheitsbeauftragte soll nach Abschluss der Schulung die Verantwortlichen in einem Betrieb bei der Durchführung von Maßnahmen im Arbeitsschutz unterstützen. Mit fundierten Argumenten soll er die Mitarbeiter auf kollegialer Basis auf Gefahren bzw. gefährliche Verhaltensweisen hinweisen und so auf Verbesserungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hinwirken.
Unsere Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermittelt dem Teilnehmer die hierfür erforderlichen Grundkenntnisse und Argumente.

Inhalt der Schulung:

  • Auffinden von Gefährdungen und Belastungen
  • Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Stoffen, an Arbeitsmitteln oder Anlagen im innerbetrieblichen Transport
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Psychologie der Arbeitssicherheit (Grundlagen)
  • Gefahren durch Brände und Explosionen
  • u.v.m.

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