Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen (DGUV Vorschrift 3)

Unfälle durch defekte elektrische Anlagen können zu gesundheitlichen Schäden führen oder unter Umständen einen Brand verursachen, der immense wirtschaftliche Schäden nach sich zieht. Kontinuierliche Prüfungen der Geräte können dieses Risiko reduzieren. So kann der Unternehmer entlastet werden, der für Unfälle haftet, welche auf defekte technische Geräte zurückzuführen sind. Regelmäßige Prüfungen der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind aus diesem Grund unverzichtbar.

Unfallverhütung: Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung (z. B. Elektroherd, Waschmaschine, Kopiergerät). Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind daran zu erkennen, dass sie während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungskreis angeschlossen sind (z. B. Staubsauger, Bohrmaschine).
  • Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind (z. B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern oder auf Fahrzeugen).
  • Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können (z. B. Anlagen auf Bau- und Montagegestellen sowie fliegende Bauten).

Wir führen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV für elektrische Betriebsmittel und Anlagen durch. Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtungen nach den jeweiligen DIN VDE-Bestimmungen durchgeführt. Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung, z. B. durch besondere Umgebungsbedingungen oder mechanische Belastungen, müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.

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