Gefahrstoffmessung für ein sicheres Arbeiten im Unternehmen

 

Sie arbeiten mit Gefahrstoffen? Dann sind Sie als Arbeitgeber nach Maßgabe der Gefahrstoffverordnung verpflichtet sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Nachgewiesen werden kann dies entweder durch Messungen oder durch den Einsatz gleichwertiger Beurteilungsverfahren, sofern diese zur Verfügung stehen (z. B. die Arbeitsweise nach einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten sogenannten verfahrens- und stoffspezifischen Kriterium (VSK)).

Bei uns können Sie Gefahrstoffmessungen für folgende Stoffklassen beauftragen:

  • Stoffe in Fein- und Gesamtstaub
  • Asbestfeinstaub und faserige Stäube
  • Anorganische Gase und Dämpfe
  • Organische Gase und Dämpfe
  • Stoffe mit hohem analytischen Aufwand

Die Messungen werden gemäß TRGS 402, den Richtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit (BIA) und berufsgenossenschaftlich anerkannten Verfahren durchgeführt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen gerne weitere Informationen zu.

Rechtliche Grundlage
Gefahrstoffverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/