Explosionsschutzdokument ‒ senken Sie die Gefahr im Betrieb

 

Das Risiko einer Explosion kann mithilfe eines Explosionsschutzdokumentes reduziert werden. Es beinhaltet die zu treffenden Maßnahmen, um den Schutz vor Explosionen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten.

In folgenden Bereichen ist das Risiko einer Explosion immer gegenwärtig:

  • Aluminiumbearbeitungen
  • Batterieladestationen
  • Biogasanlagen
  • Chemieunternehmen
  • Deponien (Deponiergase)
  • Farbspritzanlagen (Lösemitteldämpfe)
  • Gasanlagen (z. B. Heizungen, Flüssiggasanlagen)
  • Getreidemühlen (Mehl und Getreidestäube)
  • Heizungen (Kohlestaub, Holzstaub)
  • Holzverarbeitende Industrie (Schreinereien, Tischlereien)
  • Kläranlagen - Pumpensümpfe, Gasbehälter mit dazugehörigen Anlagen (Faulgase)
  • Lack- und Lösemittellager (Lösemitteldämpfe)
  • Papierstaubablagerungen (z. B. in einer Druckerei)
  • Pharmaindustrie
  • Siloanlagen mit Lebens- oder Futtermitteln (Zucker-, Mehl-, Getreide- und Futtermittelstäube)
  • Tankstellen

Stellt der Betreiber einer Anlage im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung fest, dass die Entstehung einer explosionsartigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, so hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Sorge zu tragen. Eine explosionsfähige Atmosphäre liegt vor, wenn eine bedrohliche Menge explosionsfähiger Stoffe auftritt und besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und/oder anderer Personen sowie der Schutz von Sachwerten nötig werden. Das Explosionsschutzdokument muss immer aktuell sein und vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden. Bei jeglichen Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel und des Arbeitsablaufs ist eine Überarbeitung notwendig.

Es muss daraus hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind.
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.
  • für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 gelten.

Unsere Sicherheitsfachkräfte führen eine eingehende Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen durch und unterstützen Sie zuverlässig und umfassend bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.

Benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (§ 6): http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6): http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html
Gefahrstoffverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/