Schulung zum Brandschutzhelfer ‒ optimaler Schutz bei Feuer

Ein Brand kann enorme Schäden anrichten, die für ein Unternehmen existenzbedrohend sein können. Um dieses Risiko zu minimieren, hat der Arbeitgeber nach Vorgabe der ASR A2.2 eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit dem Brandschutz zu betrauen. Dabei müssen nach Maßgabe des Arbeitsschutzgesetzes Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der mit dem Brandschutz vertrauten Beschäftigten der Gesamtzahl der Beschäftigten sowie den im Unternehmen vorhandenen Gefahren angemessen sein. Der Brandschutzhelfer soll im Brandfall in der Lage sein, einen Entstehungsbrand löschen zu können.

Unsere Dienstleistung umfasst eine Vor-Ort-Brandschutzschulung bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (Gesamtdauer ca. 2,5 Stunden). Im theoretischen Teil wird das Thema Brandschutz von unseren Fachreferenten anschaulich dargelegt. Im praktischen Teil lernen die Teilnehmer an einem AISCO Firetrainer sicher und kontrolliert mit Handfeuerlöschern umzugehen, um im Ernstfall einen Entstehungsbrand löschen zu können.

Schwerpunkte der Schulung:

  • Grundlagenwissen im Brandschutz
  • Handhabung von Löscheinrichtungen
  • Praktische Übung am Feuerlöscher

Wünschen Sie weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine . Wir beraten Sie gerne.

Rechtliche Grundlage
Arbeitsschutzgesetz ASR A2.2: http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ /