Gefahrstoffverordnung ‒ autorisierter Umgang mit Gefahrstoffen

 

In vielen Tätigkeitsbereichen sind Mensch und Umwelt unterschiedlichsten Gefahrstoffen ausgesetzt. Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist daher der Schutz vor stoffbedingten Schädigungen. Bei der Gefahrstoffverordnung handelt es sich um eine Verordnung zum Chemikaliengesetz (ChemG). Nach diesem liegt ein Gefahrstoff vor, wenn ein Stoff, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis über mehrere der folgenden Eigenschaften verfügt:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd
  • hoch-/leichtentzündlich
  • entzündlich
  • sehr giftig/giftig
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • reizend
  • sensibilisierend
  • krebserregend
  • fortpflanzungsgefährdend
  • erbgutverändernd
  • umweltgefährlich

Für die Arbeit mit Gefahrstoffen ergeben sich u. a. folgende Pflichten für den Arbeitgeber:

  • Ermittlung der Gefahrstoffe im Unternehmen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Beurteilung der Gefährdung durch Gefahrstoffe
  • Gestaltung entsprechender Schutzmaßnahmen
  • Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Prüfung, ob Arbeiten auch mit weniger gefährlichen Gefahrstoffen ausgeführt werden können (Substitutionsprüfung)
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Angebot bzw. Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • Ermittlung sämtlicher Gefahrstoffe in Ihrem Unternehmen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, das kontinuierlich fortgeschrieben wird
  • Entwicklung einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen (diese entwickelt unsere Sicherheitsfachkraft gemeinsam mit Ihnen)
  • Unterstützung und kompetente Beratung durch unsere Sicherheitsfachkraft bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Evtl. notwendig werdende Messung der Gefahrstoffkonzentration
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Materialien zur Unterweisung der Beschäftigten durch unsere Sicherheitsfachkraft (diese unterstützt Sie auch bei der Unterweisung)
  • Beratungsleistungen u. a. im Rahmen der Ersatzstoffrecherche und der Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie im Hinblick auf die Umsetzung der CLP-Verordnung in Ihrem Betrieb

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rechtliche Grundlage
Gefahrstoffverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/