Biostoffverordnung ‒ Sicherheit im Umgang mit Biostoffen

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) gilt für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Ihr Ziel ist es, durch diese Tätigkeiten bedingte Erkrankungen (einschließlich Berufskrankheiten) durch geeignete Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. So wird die Beschäftigungsfähigkeit erhalten und die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes vorangetrieben. Nach Maßgabe der ArbMedVV muss der Arbeitgeber die Pflichtvorsorge für seine Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten im infektionsgefährdeten Bereich veranlassen. Diese muss von einem Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner durchgeführt und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Die Biostoffverordnung sieht folgendes Vorgehen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Biostoffe vor:

Für Zahnarztpraxen, Kieferorthopäden und Praxen, die schwerpunktmäßig Kinder behandeln, besteht zusätzlich eine erhöhte Gefahr durch Kinderkrankheiten. Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten, aber auch gegen die Virusgrippe sind in diesem Fall empfehlenswert. Auf eigenen Wunsch können sich Arbeitgeber ebenfalls entsprechend untersuchen lassen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 2:

  • Anamneseerhebung
  • ggf. Untersuchung mit Blutentnahme sowie Beurteilung der Labordaten
  • Beratung zu Schutzimpfungen
  • Ausstellung der arbeitsmedizinischen Bescheinigung (diese muss vom Arbeitgeber/Praxisbetreiber aufbewahrt werden)

Der Praxisinhaber hat zudem auch andere Gefährdungen wie z. B. die Exposition gegenüber Gefahrstoffen oder gefährdenden Tätigkeiten nach der GefStoffV sowie gegenüber ionisierender Strahlung aus der StrlSchV zu ermitteln.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!

Rechtliche Grundlagen
Biostoffverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/
Gefahrstoffverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/
Röntgenverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018