Betriebsmittelprüfung schafft ein sicheres Arbeitsumfeld

Elektrische Betriebsmittel und Anlagen zählen in vielen Unternehmen zur Grundausstattung. Auch bei Ihnen wird damit gearbeitet? Dann sind Sie als Unternehmer nach DGUV Vorschrift 3 dazu verpflichtet, regelmäßige Prüfungen dieser Geräte und Anlagen durch entsprechende Fachkräfte durchführen zu lassen. Bestehen nämlich (unbemerkte) Defekte an elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen, können diese zur Gefahr für Leib und Leben werden. Durch die jeweiligen Prüfungen können Sie das Risiko für Unfälle und Verletzungen reduzieren.

Folgende Betriebsmittel und Anlagen müssen regelmäßig fachkundig geprüft werden:

  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • stationäre Anlagen
  • nichtstationäre Anlagen

Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für elektrische Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch bei der Durchführung entsprechender Prüfungen nach geltenden Vorschriften. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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Mann mit Sicherheitsweste und Helm prüft technische Anlage
Die Betriebsmittelprüfung kann Leben retten
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen muss regelmäßig durchgeführt werden, um das Risiko für Unfälle im Unternehmen zu reduzieren.