Gefährdungsbeur­teilung psychischer Belastung jetzt durchführen

Im Berufsleben kommt es hin und wieder zu Herausforderungen, die den Arbeitsalltag erschweren und die psychische Gesundheit negativ beeinträchtigen können. Meist sind solche Situationen vorübergehend. Kommt es allerdings langfristig zu negativen Belastungen im beruflichen Umfeld, birgt das Risiken für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Die Folgen reichen u. a. von einem hohen Krankenstand über lange Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen bis hin zu einer Überlastung anderer Mitarbeiter. Dies wiederum kann weitreichende wirtschaftliche Folgen für ein Unternehmen haben.

Um die psychische Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten, sollten individuelle Maßnahmen ergriffen werden. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber ab einer Anzahl von einem Mitarbeiter zur Ermittlung und regelmäßigen Evaluierung dieser Maßnahmen in Form der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, darunter eine Senkung der betrieblichen Krankheitsquote und eine Erhöhung der Produktivität.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen. Hierzu setzen unsere Arbeitspsychologen verschiedene Verfahren ein. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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Gestresster Mitarbeiter
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nicht unterschätzen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung unterstützt dabei, negative Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und durch gezielte Maßnahmen zu vermeiden.