Mutterschutz – Was bedeutet das?

Der Umgang mit werdenden und stillenden Müttern am Arbeitsplatz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Genaugenommen erfüllt es den Zweck, Mütter und (ungeborene) Kinder im Vorfeld der Entbindung und eine gewisse Zeit danach vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu bewahren sowie einer Überforderung innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses vorzubeugen. Dabei sind alle schwangeren und stillenden Frauen geschützt, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Seit 2018 wurde der Anwendungsbereich auch auf Schülerinnen und Studentinnen ausgeweitet.  

Der Mutterschutz umfasst u. a.:

  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Beschäftigungsverbot ab mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin und in den 8 Wochen nach der Geburt (kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Frühgeburt, auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert werden)
  • Einkommenssicherung während des Beschäftigungsverbotes
  • Besonderer Kündigungsschutz

Unsere Betriebsärzte beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung gerne auch ausführlich und individuell zum Thema Mutterschutz. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot bei uns an.

 

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Schwangere Frau sitzt am Schreibtisch
Das Mutterschutzgesetz
Im Mutterschutzgesetz wird der Umgang mit schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz geregelt.