Lärmschutz am Arbeitsplatz richtig umsetzen

Eine geräuschvolle Arbeitsumgebung gehört in vielen Berufen zum Alltag und lässt sich nicht immer vermeiden. Allerdings kann sich Lärm, insbesondere wenn er dauerhaft auftritt, negativ auf die Gesundheit von Beschäftigten auswirken und bleibende Hörschäden verursachen. Um das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch eine laute Arbeitsumgebung zu senken, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Grundlage hierfür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Hierdurch kann u. a. ermittelt werden, ob Beschäftigte Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Basierend auf dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei Überschreitung gewisser Expositionswerte ergriffen werden (z. B. Gehörschutz, Schallschutz).

Die rechtlichen Grundlagen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz bilden unter anderem die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Sie haben Fragen zum Lärmschutz oder wünschen ein unverbindliches Angebot? Kontaktieren Sie uns, gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Lärmschutz am Arbeitsplatz.

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Arbeiter mit Gehörschutz
Wenn Lärm zur Gefahr wird
Lärm kann die Gesundheit von Beschäftigten gefährden. Schutzmaßnahmen sind daher unbedingt erforderlich.